AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen (Dienstleistungsvertrag) der Firma:

 

Fotoservice King GmbH, Geschäftsführerin: Annette King

Markt 14, 59423 Unna

HRB 8875 Amtsgricht Hamm

Tel.   : +49 (0) 176 10417551

eMail: info@fotoservice-king.de

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Nutzungs-und Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt - gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Fotoservice King GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt -.

1.2 Die AGB gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Die nachfolgenden AGB regeln die Nutzung der von dem Dienstleister angebotenen Dienstleistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen mit dem Dienstleister, es sei denn, ihrer Geltung wird von Seiten des Dienstleisters ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4 Etwaige abweichende Vereinbarungen in einem separaten schriftlichen Auftrag gehen den Regelungen der AGB vor.

1.5 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden

dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,

individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst

Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags

oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im

Dienstleistungsvertrag beschrieben.

 

4. Leistungsgegenstand

4.1. Der Dienstleister fertigt durch eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister Fotografien von Fahrzeugen des Kunden auf dessen Gelände an.

4.2 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert

aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

4.3 Der Auftraggeber trägt ausschließlich die Verantwortung für die Beauftragung des korrekten Leistungsumfangs. Dieser Leitungsumfang ist in der Erstbeauftragung niedergeschrieben.

4.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige

Personal.

4.5 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht

möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

4.6 Die erstellten Fotografien werden dem Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung gestellt. Der Dienstleister stellt die angefertigten Fotografien in der Regel in eine vom Auftraggeber genutzten Fahrzeugverwaltungssoftware im beauftragten Format ein.

4.7 Die Bereitstellung der Fotos durch den Dienstleister ist auf 12 Monate begrenzt.

4.8 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der

Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

 

5. Mitwirkung des Auftraggebers

5.1 Im Rahmen einer guten Abwicklung vor Ort sorgt der Auftraggeber für die freie Zugänglichkeit der Fahrzeuge, die fotografiert werden sollen.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister einen Zugang zu seiner Verwaltungssoftware einzurichten, alternativ eine Datei im CSV – Format bereit zu stellen.

5.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass am Besuchstag die Schlüssel der zu fotografierenden Fahrzeuge frei zugänglich sind.

5.4. Die durch den Dienstleister fotografierten Fahrzeuge werden mit einem Aufkleber versehen. Hierfür erteilt der Auftraggeber ausdrücklich seine Zustimmung.

 

6. Vertragsdauer und Vergütung

6.1 Der Vertrag beginnt zum in der Erstbeauftragung vereinbarten Zeitpunkt.

6.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 1 Monat zum Monatsende vereinbart, soweit in der Erstbeauftragung nichts anderes geregelt ist.

6.3 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich oder per eMail an info@fotoservice-king.de zu erfolgen.

6.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese

findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

6.5 Eine Neuerstellung von Fahrzeugbildern, die auf Wunsch des Kunden neu fotografiert werden, wird mit dem in der Auftragserteilung angegebenen Berechnungssatz berechnet.

6.6 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei

Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein

Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der

Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der

Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund steht jeder Partei zu. Es ergibt sich insbesondere dann, wenn der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes in Verzug ist. Der Dienstleister ist in diesem Fall berechtigt, zunächst die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern.

6.8 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen

Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

 

7. Verschwiegenheitspflicht

7.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach

dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers

Stillschweigen zu bewahren.

 

8. Haftung

8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den

gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

 

10. Eigentumsvorbehalt / Copyright

10.1 Alle vom Dienstleister aufgenommenen Fotos sind Eigentum des Dienstleisters und unterliegen dem Copyright. Während der Vertragslaufzeit darf der Auftraggeber über diese verfügen und auch Dritten zugänglich machen.

10.2 Dieses gilt auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit, solange alle Rechnungen des Dienstleisters beglichen sind.

10.3  Die Fotos dürfen nur für das fotografierte Fahrzeug verwendet werden. Eine Duplizierung auf ähnliche Fahrzeuge des Auftraggebers ist nicht gestattet.

 

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

 

12. Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb

einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils

unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die

den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.                                                                                                                      

 

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